Der Sächsische Landtag hat das neue Polizeivollzugsdienstgesetz beschlossen. Damit erhält die Polizei moderne und rechtsstaatlich abgesicherte Befugnisse, um entschlossen gegen Terrorismus, organisierte Kriminalität und schwere Straftaten vorzugehen. Hintergrund der Novelle ist unter anderem ein Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, das eine Überarbeitung des bisherigen Gesetzes erforderlich gemacht hatte.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören der Einsatz KI-gestützter Videoanalyse an Kriminalitätsschwerpunkten sowie erweiterte Möglichkeiten der automatisierten Kennzeichenerkennung. Gleichzeitig wurden im parlamentarischen Verfahren klare Grenzen eingezogen: Auf den Einsatz der Analyseplattform Palantir wird verzichtet und der Einsatz von Tasern bleibt auf Spezialeinheiten beschränkt.
Jörg Schmidt erklärt dazu:
„Unsere Polizistinnen und Polizisten leisten jeden Tag einen unverzichtbaren Dienst für die Sicherheit der Menschen in Sachsen. Wer Kriminalität wirksam bekämpfen will, muss unserer Polizei die technischen Möglichkeiten an die Hand geben, die sie heute braucht – selbstverständlich auf einer klaren rechtsstaatlichen Grundlage. Mit dem neuen Polizeigesetz stärken wir die Handlungsfähigkeit unserer Sicherheitsbehörden und sorgen dafür, dass Sachsen auch künftig ein sicheres Land bleibt.“