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Das ändert sich 2025

Die elektronische Patientenakte kommt, das Briefporto steigt und es gibt neue Möglichkeiten beim Nachnamen. Die wichtigsten Änderungen zum neuen Jahr im Überblick.

Höherer Steuerfreibetrag

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, steigt. 2025 liegt er bei 12.096 Euro. Der Kinderfreibetrag wird auf 9.600 Euro angehoben.

Elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten

2025 soll jeder Kassenpatient eine elektronische Patientenakte (ePA) bekommen – es sei denn, er widerspricht. In der elektronischen Akte sollen alle Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde gespeichert werden. Mit Einführung der ePA soll etwa der Dokumentenaustausch zwischen verschiedenen Arztpraxen oder mit Apotheken erleichtert werden. Die elektronische Patientenakte soll vom 15. Januar an in zwei Modellregionen in Franken und Hamburg getestet und später bundesweit genutzt werden.

Höherer Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12,41 Euro auf 12,82 Euro in der Stunde. Auch für Azubis ist mehr drin: Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr erhöht sich um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat.

Höhere Minijob-Grenze

Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich von Januar an von 538 auf 556 Euro im Monat.

Mehr Geld für Rentner

Rentnerinnen und Rentner sollen zum 1. Juli höhere Renten bekommen. Rund 3,5 Prozent mehr lautet die offizielle Prognose für die Rentenerhöhung. Ganz sicher ist das aber noch nicht, denn erst im Frühjahr legt das Bundeskabinett je nach aktueller Konjunkturlage und Lohnentwicklung fest, wie die Renten tatsächlich steigen.

Kindergeld wird erhöht

Das Kindergeld wird zum 1. Januar um fünf Euro auf 255 Euro erhöht. Auch der Kindersofortzuschlag, der Familien mit geringen Einkommen zusätzlich unterstützt, steigt monatlich um fünf auf 25 Euro. Zudem steigt der Kinderfreibetrag um 60 Euro im Jahr an.

Kürzungen beim Elterngeld

Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben. Diese neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.

Flächendeckende Echtzeitüberweisungen

Wer innerhalb des Euroraums Geld überweist, kann das vom 9. Oktober an flächendeckend bei allen Banken in Echtzeit tun – und das zu jeder Zeit. Bereits vom 9. Januar an müssen laut der entsprechenden EU-Verordnung alle Banken solche Echtzeitüberweisungen empfangen können. Sie dürfen zudem nicht teurer sein als andere Überweisungen.

Briefporto steigt

Von Januar an kostet ein Standardbrief in Deutschland 95 Cent. Auch andere Sendungsarten der Deutschen Post werden teurer. Außerdem schafft die Post den Prio-Brief ab: Wer nun eilige Post verschicken will, ist auf das teurere Einschreiben angewiesen.